Die Nutzung von KI zur Unterstützung behördlichen Handelns rückt immer mehr in den Fokus und wird perspektivisch zunehmen. Unklar ist für die Verantwortlichen oftmals, was dabei zu beachten ist, d. h. welche rechtliche Rahmenbedingungen gelten und welche Auswirkungen dies hat. Auch fehlt es oft an klaren Vorgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was erlaubt ist und was nicht und welche Do’s und welche Don’ts generell zu beachten sind. Die Folge ist oft ein Wildwuchs an genutzten LLMs sowie ein erhebliches Haftungs- und Sanktionsrisiko – sowohl für verantwortliche Stellen, als auch für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hervorzuheben ist dabei die Pflicht der verantwortlichen Stellen aus Art. 4 AI Act zur Schulung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit KI arbeiten sollen (und wollen). Diese KI-Kompetenzen sollen im Rahmen des Seminars kompakt vermittelt werden.
Diese KI-Schulung gibt einen komprimierten Überblick über den rechtlichen Rahmen, die organisatorischen Aufgaben und Verantwortlichketen der verantwortlichen Stellen sowie Hinweise zur rechtskonformen und praxisgerechten Nutzung von KI.
- Wesentliche Vorgaben des AI Acts
- Verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI, KI mit begrenztem Risiko
- Sonstiger rechtlicher Rahmen (u. a. StGB, SGB, DS-GVO & HDSIG, VwVfG etc.) und Verhältnis zu anderen rechtlichen Regelungen
- Kontrollpflichten (Stichwort „halluzinierende“ KI) und Verantwortlichkeiten
- Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten
- Do’s und Don’ts im Umgang mit KI
- Handlungs- bzw. Dienstanweisungen zur Nutzung von KI
- Technische Anforderungen an die Nutzung von KI (bspw. AIC4 des BSI)
- Eigene KIs oder große LLMs bzw. Nutzung von Intermediären, KI in Fachverfahren
- Beteiligung des Personalrats nach dem HPVG
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Stellen, die KI nutzen wollen oder sollen
- Führungskräfte öffentlicher Stellen
Geplanter Ablauf:
- 13:30 – 14:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee
- 14:00 Uhr Seminarbeginn
- 15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause
- 17:30 bis ca. 18:00/18:15 Uhr: Seminarende um 17:30 Uhr mit anschließendem gemeinsamen Abendessen
(Änderungen vorbehalten)
Herr Leif-Erik Holtz, Ass. iur. Leiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadtverwaltung Frankfurt a. M. Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Frankfurt a. M.
Anmeldefrist 01.10.2026.
Sollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.




