Das Vergaberecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das ständigen Aktualisierungen durch die Rechtsetzung und Rechtsprechung unterliegt.
In dem Seminar werden die einzelnen Schritte eines Vergabeverfahrens behandelt. Der Fokus wird dabei auf die optimale Verknüpfung von sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen gelegt. Von der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens bis zum Vertragsschluss werden grundlegende Anforderungen sowie effiziente Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Vergabeverfahrens aufgezeigt.
Das Seminar ist praxisorientiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, im Vorfeld Fragen, Problemstellungen oder Fälle einzubringen, die im Seminar behandelt werden.
- Grundsätze des Vergaberechts
- Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers
- Schätzung des Auftragswerts
- Vergabeverfahrensarten
- Auftragsbekanntmachung
- Vergabeunterlagen, insbesondere Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Nachweise und Leistungsbeschreibung
- Öffnung der Angebote
- Formale Prüfung der Angebote
- Eignung der Bieter
- Aufklärung und Nachforderung
- Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots auf der Grundlage der gewichteten Zuschlagskriterien
- Zuschlag
- Vergabebekanntmachung
Ziel des Seminars ist es, Beschaffungs- und Vergabestellen dabei zu unterstützen, im individuellen Einzelfall rechtssicher ein Vergabeverfahren auszugestalten.
Das Seminar richtet sich sowohl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Basiswissen im Vergaberecht als auch an mit Beschaffungen erfahrende Beschäftigte.
Geplanter Ablauf:
- bis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee
- 10:00 Uhr Seminarbeginn
- 11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause
- 13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen
- 15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause
- 17:00 Uhr: Seminarende
(Änderungen vorbehalten)
Frau Dr. Irene Lausen, Rechtsanwältin, Of Cousel bei Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Ministerialrätin a.D. Vormals Rechtsamtsleiterin einer Kommune, Hauptamtliche Beisitzerin der Vergabekammer Hessen, Leiterin des Referats „Vergabewesen“ im Hessischen Wirtschaftsministerium.
Die Frist zur Anmeldung endet am 19.03.2026.
Sollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.



