Zum 1.1.2025 ist das neue Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Dieses stellt die für die Kommunen ergiebige, zuverlässige und meist nicht sehr streitanfällige Steuerquelle auf eine neue Grundlage. Das Seminar vermittelt einen Überblick über das neue Grundsteuergesetz, die Unterschiede zur vorherigen Regelung und die für Kommunen praktisch relevanten Fragestellungen.
In diesem Seminar werden zunächst die Grundlagen des neuen Grundsteuergesetzes beleuchtet. Daran anknüpfend werden sowohl der Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung (§ 33 und 34 GrStG) als auch der Erlass für Kulturgut und Grünanlagen (§ 32 GrStG) vorgestellt und anhand von Fällen besprochen.
Praktische Übungen und Erläuterungen zu den Verfahrensfragen runden das Seminar ab. Es besteht die Gelegenheit, eigene Fälle mitzubringen und zu besprechen.
- Systematischer Überblick über die Regelungen
- Die Reform des Grundsteuergesetzes
- Für Kommunen relevante Änderungen
- Hebesatz und Aufkommensneutralität
- Der Erlass der Grundsteuer nach § 33 und 34 GrStG
- Der Erlass der Grundsteuer nach § 32 GrStG
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Sicherheit im Umgang mit den Vorschriften über den Erlass der Grundsteuer nach den § 32 ff. GrStG zu vermitteln. Zentrales Anliegen ist es dabei, den Blick für das Wesentliche zu schärfen und klar abzugrenzen, welche Pflichten die Steuerpflichtigen haben und wo die Verantwortung der Kommunen für die Prüfung der angebotenen Unterlagen beginnt.
Zielgruppe sind Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kassen- und Steuerwesen.
Geplanter Ablauf:
- bis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee
- 10:00 Uhr Seminarbeginn
- 11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause
- 13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen
- 15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause
- 17:00 Uhr: Seminarende
(Änderungen vorbehalten)
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Promotion an der TU-Dresden war Herr Dr. Ben Michael Risch als Referatsleiter im Hessischen Städtetag über 12 Jahre lang für alle Fragen des kommunalen Steuerrechts zuständig.
Seit dem Jahr 2020 verantwortet er die Themenbereiche Krankenhausplanung und Rettungsdienst in der Verwaltung des Landes Hessen. Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist er Autor zahlreicher Fachartikel zu kommunalrechtlichen Themen, gibt einen Kommentar zur HGO und einen Kommentar zum HBKG heraus und ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit.
Die Frist zur Anmeldung endet am 10.02.2026.
Sollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.




