Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine ergiebige, zuverlässige und meist nicht sehr streitanfällige Steuerquelle. Allerdings haben die Kommunen pünktlich zu Ende März über eine Vielzahl von Anträgen auf Erlass der Grundsteuer zu entscheiden. In diesem Seminar werden zunächst die systematischen Grundlagen der beiden Regelungen vorgestellt. Daran anknüpfend werden sowohl der Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung als auch der Erlass für Kulturgut und Grünanlagen vorgestellt und anhand von Fällen besprochen.
Praktische Übungen und Erläuterungen zu den Verfahrensfragen runden das Seminar ab. Es besteht die Gelegenheit, eigene Fälle mitzubringen und zu besprechen.
Die Anmeldefrist endet am 08.02.2024. Bei Interesse kann eine Anmeldung noch bis zum 16.02.2024 erfolgen.
- Systematischer Überblick über die Regelungen
- Der Erlass der Grundsteuer nach § 33 GrStG
- Die Berechnung der Minderung des Rohertrags
- Wann hat der Steuerpflichtige die Ertragsminderung zu vertreten?
- Besonderheiten bei eigengewerblich genutzten Grundstücken
- Praktische Übung zu § 33 GrStG
- Der vollständige Erlass der Grundsteuer nach § 32 Abs. 1 GrStG
- Wann liegt der Erhalt des Grundbesitzes im öffentlichen Interesse?