Seminar “Datenschutzrechtliche Auskunftersuchen”

Datum des Seminars

26. September 2024

Beginn des Seminars

10:00 CEST

Veranstaltungsort

Hotel Amadeus Frankfurt

Das Auskunftsersuchen ist – obwohl eigentlich gar kein neues Thema – weiterhin eines der Themen, mit dessen Umsetzung sich viele Verantwortliche schwertun. Mit Einführung der DS-GVO hat der Gesetzgeber das Recht auf Auskunft in Art. 15 DS-GVO zum wohl stärksten Recht der Betroffenen im Rahmen der Betroffenenrechte gemacht. Es ist Dreh- und Angelpunkt der Betroffenenrechte, da an ihm oftmals die weiteren Betroffenenrechte festgemacht werden und somit das datenschutzrechtliche Institut, bei dem sich besonders deutlich zeigt, wie wichtig hier sowohl zentrale, als auch dezentrale Prozesse in der verantwortlichen Stelle sind. Hieraus ergeben sich sowohl Interpretationsfragen, als auch (neue) Herausforderungen für die Datenschutzkonzepte und das Datenschutzmanagement der verantwortlichen Stellen.

 

Die Anmeldefrist endet am 05.08.2024.

  • Grundlagen und Grundprinzipien des Art. 15 DS-GVO
  • Adressat und verantwortliche Stelle, zentral und dezentral
  • Fristen
  • Umfang, Inhalt und Reichweite des Anspruchs / Anspruch auf Kopien?
  • Sichere und eindeutige Authentifizierung des Betroffenen
  • Trennung der Prozesse von Bürgerdaten und Mitarbeiter- bzw. Bewerberdaten
  • Sichere Übermittlung / Anspruch auf digitale Überlassung/Übermittlung
  • Archivierung und Löschung der Auskünfte
  • Unentgeltlichkeit vs. Rechtsmissbrauch

 

Ziel des Seminars ist es, die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen zu benennen und gleichermaßen Herausforderungen und Ansätze aufzuzeigen, wie von Verantwortlichen trotz knapper personeller Ressourcen eine frist- und ordnungsgemäße Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach Art. 15 DS-GVO als Teil des Datenschutzmanagements sichergestellt und dokumentiert werden kann. Zielgruppe ist die Amtsleitung, Verwaltungsleitung, Personalleitung, Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kommunalverwaltungen.

Leif-Erik Holtz, Ass. iur., ist Leiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadt Frankfurt a. M. und als solcher auch behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt a. M.. Herr Holtz verfügt über eine mehr als 15-jährige Expertise im Datenschutz mit Tätigkeiten als Anwalt und externer Datenschutzbeauftragter, als Mitarbeiter der Datenschutzaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein (ULD) und als Konzerndatenschutzbeauftragter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Er vertritt die Stadt Frankfurt a. M. und die hessischen Kommunen im Arbeitskreis Datenschutz des Deutschen Städtetages und die Stadt Frankfurt a. M. in diversen landesweiten Arbeitskreisen. Darüber hinaus ist er Autor von Fachaufsätzen und Kommentator in juristischen Fach- & Praxiskommentaren zum Datenschutz. 

Melden Sie sich jetzt an (bitte beachten: pro Buchung ist ein Platz möglich):

Buchungsart Plätze Preis pro Platz
Mitglieder

Mitgliedskommunen

12 frei
300,00 
Anzahl Gesamt
verfügbare Plätze 15 (12 frei)
  • Hotel Amadeus Frankfurt
  • Röntgenstraße 5
  • Frankfurt
  • Hessen
  • 60388
  • Deutschland

Zeitplan

  • 26. September 2024 10:00 CEST   -   17:00 CEST
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