Seminar “Datenschutz im Personalwesen”

Datum des Seminars

12. September 2024

Beginn des Seminars

09:30 CEST

Veranstaltungsort

Intercityhotel Frankfurt

Das Thema Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist – obwohl ein sehr altes Thema – weiterhin eines der Themen, bei dem viele Verantwortliche Unsicherheiten verspüren. Mit Einführung der DS-GVO hat es der Bundesgesetzgeber leider abermals versäumt, ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu verabschieden. Somit bleibt es bei jeweils einem § im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), die die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis darstellen. Hieraus ergeben sich Interpretationsfragen und somit neue Herausforderungen für die Arbeit der Personalverantwortlichen in den öffentlichen Stellen des Landes.

Diese sind in Zeiten des mobilen Arbeitens, des Homeoffice, der Videokonferenzen, der Nutzung vielfältiger Kommunikations-Kanäle und in Zeiten digitaler Personalakten noch einmal größer geworden. Umso wichtiger ist es, dass die Personalverantwortlichen hier auch den datenschutzrechtlichen Rahmen bei der Verarbeitung von Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einhalten.

 

Die Anmeldefrist endet am 25.07.2024.

  • Grundlagen und Grundprinzipien des Arbeitnehmerdatenschutzrechts / Personalaktengeheimnis
  • Regelungen in der DSGVO, im BDSG und im HDSIG
  • Bedeutung von Dienstvereinbarungen als datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage
  • Rolle der Personalvertretung beim Arbeitnehmerdatenschutz
  • Umgang mit Bewerberdaten
  • Neue und nicht so neue Prozesse zur Umsetzung von Betroffenenrechten der Mitarbeitenden
  • Praxisfälle (bspw. beim Homeoffice, beim Betrieb von Webseiten, Social-Media-Präsenzen, Foto-Aufnahmen etc.)
  • Archivierung und Löschung
  • Anforderungen an eine digitale Personalakte

 

Ziel des Seminars ist es, die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen zu benennen und gleichermaßen Herausforderungen und Ansätze aufzuzeigen, wie von Personalverantwortlichen trotz knapper personeller Ressourcen ein wirksamer Datenschutz sowohl für die Mitarbeitenden, als auch für Bewerberinnen und Bewerber erarbeitet und implementiert werden kann, und wie dadurch die Weichen für eine datenschutzkonforme Arbeit der Personalverantwortlichen gestellt werden können. Zielgruppe ist Personalleitung, Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Personalabteilungen

Leif-Erik Holtz, Ass. iur., ist Leiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadt Frankfurt a. M. und als solcher auch behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt a. M.. Herr Holtz verfügt über eine mehr als 15-jährige Expertise im Datenschutz mit Tätigkeiten als Anwalt und externer Datenschutzbeauftragter, als Mitarbeiter der Datenschutzaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein (ULD) und als Konzerndatenschutzbeauftragter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Er vertritt die Stadt Frankfurt a. M. und die hessischen Kommunen im Arbeitskreis Datenschutz des Deutschen Städtetages und die Stadt Frankfurt a. M. in diversen landesweiten Arbeitskreisen. Darüber hinaus ist er Autor von Fachaufsätzen und Kommentator in juristischen Fach- & Praxiskommentaren zum Datenschutz. 

Melden Sie sich jetzt an (bitte beachten: pro Buchung ist ein Platz möglich):

Buchungsart Plätze Preis pro Platz
Mitglieder

Mitgliedskommunen

5 frei
280,00 
Anzahl Gesamt
verfügbare Plätze 15 (5 frei)
  • Intercityhotel Frankfurt
  • Mannheimer Str. 21
  • Frankfurt
  • Hessen
  • 60329
  • Deutschland

Zeitplan

  • 12. September 2024 09:30 CEST   -   13:30 CEST
Veranstaltung teilen
Zum Kalender hinzufügen