Die Hundesteuer ist eine der traditionellen kommunalen Aufwandsteuern. Sie fließt stetig, bietet aber gelegentlich Anlass zu Streit. Dieses Seminar gibt zunächst einen Überblick über die Rechtsgrundlagen der Hundesteuer. In einem zweiten Schritt stehen die typischerweise umstrittenen Begriffsmerkmale der Hundesteuer im Fokus.
Themen wie die Besteuerung von aus beruflichen Gründen gehaltenen Hunden wie Jagd- oder Schäferhunden oder gefährlichen Hunden werden ebenso angesprochen wie Fragen zu Zweit- und Dritthunden. Die Besprechung von Verfahrensfragen, der Satzungsgestaltung und den Berührungspunkten des Hundesteuerrechts mit dem Ordnungsrecht runden die Fortbildung ab.
Es besteht die Gelegenheit, eigene Fälle mitzubringen und zu besprechen.
- Die Hundesteuer als Aufwandsteuer / Systematischer Überblick über die Rechtsgrundlagen und die Stellung im Steuersystem
- Die Befreiung für Diensthunde, Schäferhunde und andere beruflich bedingt gehalten Hunde
- Zentrale Begriffe des Hundesteuerrechts
- Ermäßigungstatbestände und Steuerbefreiungen
- Die Besteuerung von Zweit- und Dritthunden
- Die Besteuerung gefährlicher Hunde
- Ermäßigungen für gefährliche Hunde
- Zur Höhe der Hundesteuer
- Verfahrensfragen
- Ordnungsrechtliche Fragen im Umfeld der Hundesteuer
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Sicherheit im Umgang mit der Hundesteuer zu geben. Behandelt werden sowohl die praxisrelevanten Streitpunkte des Hundesteuerrechts als auch strategische Fragen im Hinblick auf die Satzungsgestaltung.
Zielgruppe sind Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kämmerei und Steueramt.
Geplanter Ablauf:
- bis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee
- 10:00 Uhr Seminarbeginn
- 11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause
- 13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen
- 15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause
- 17:00 Uhr: Seminarende
(Änderungen vorbehalten)
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Promotion an der TU-Dresden war Herr Dr. Ben Michael Risch Referatsleiter im Hessischen Städtetag über 12 Jahre lang für alle Fragen des kommunalen Steuerrechts zuständig.
Seit dem Jahr 2020 verantwortet er die Themenbereiche Krankenhausplanung und Rettungsdienst in der Verwaltung des Landes Hessen. Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist er Autor zahlreicher Fachartikel zu kommunalrechtlichen Themen, gibt einen Kommentar zur HGO und einen Kommentar zum HBKG heraus und ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit.
Die Frist zur Anmeldung endet am 14.04.2026.
Sollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.




