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SUMMARY:Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz 2026 (HVTG) - Rechtssichere Vergabeverfahren gestalten und durchführen
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Das Land Hessen plant\, noch im Frühjahr/Sommer ein neues Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte zu erlassen. \nZiel des Gesetzes ist die Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts. Die Auftragswerte\, bei denen das Gesetz angewendet werden muss\, werden spürbar angehoben. Alle Vergabeverfahren\, auch Freihändige Vergaben und Verhandlungsverfahren\, dürfen bei Aufträgen mit einem geschätzten Wert bis zu dem jeweiligen EU-Schwellenwert frei gewählt werden. Die Tariftreueregelungen werden grundlegend geändert. \nUnternehmen müssen sich verpflichten\, ihren Beschäftigten das Entgelt zu zahlen\, das in einer Rechtsverordnung des Landes verbindlich vorgegeben wird. Flankierend ist eine Regelung „Präqualifikation Tarif“ vorgesehen. Darüber hinaus enthält das Gesetz einige Neuerungen in weiteren Bereichen der öffentlichen Auftragsvergabe. \n		 \n		\n			\nSachlicher und persönlicher Anwendungsbereich des HVTG\nTariftreue\, Präqualifikation Tarif\, Mindestlohnpflicht\nKontrollen durch den öffentlichen Auftraggeber\, Kontrollgruppe\, vertragliche Sanktionen\nNachunternehmen\nNachweis der Eignung\nBestbieterprinzip\nVergabeverfahren\n\n		 \n		\n			Das Seminar stellt systematisch alle Änderungen des HVTG vor\, die für öffentliche Auftraggeber verbindlich zu beachten sind. Ziel des Seminars ist es\, Kommunen als öffentliche Auftraggeber zu unterstützen\, rechtssichere Vergabeverfahren durchzuführen. \nDas Seminar richtet sich an alle Personen\, die bei mit der Durchführung von Vergabeverfahren betraut sind\, sei es als Beschaffungs- oder Vergabestelle. Ferner sind alle externen fachlichen oder rechtlichen Beraterinnen und Berater eines öffentlichen Auftraggebers angesprochen. \n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\n13:30 – 14:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n14:00 Uhr Seminarbeginn\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:30 bis ca. 18:15 Uhr: Seminarende um 17:30 Uhr mit anschließendem gemeinsamen Abendessen\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Frau Dr. Irene Lausen\, Rechtsanwältin\, Of Cousel bei Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB\, Ministerialrätin a.D.\nVormals Rechtsamtsleiterin einer Kommune\, Hauptamtliche Beisitzerin der Vergabekammer Hessen\, Leiterin des Referats „Vergabewesen“ im Hessischen Wirtschaftsministerium. \n		 \n		\n			Anmeldefrist 17.06.2026. Eine kostenlose Stornierung ist hier nicht möglich! \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.\n		\n				\n			\n		\n			\n  \n 
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SUMMARY:Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz 2026 (HVTG) - Rechtssichere Vergabeverfahren gestalten und durchführen
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Das Land Hessen plant\, noch im Frühjahr/Sommer ein neues Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte zu erlassen. \nZiel des Gesetzes ist die Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts. Die Auftragswerte\, bei denen das Gesetz angewendet werden muss\, werden spürbar angehoben. Alle Vergabeverfahren\, auch Freihändige Vergaben und Verhandlungsverfahren\, dürfen bei Aufträgen mit einem geschätzten Wert bis zu dem jeweiligen EU-Schwellenwert frei gewählt werden. Die Tariftreueregelungen werden grundlegend geändert. \nUnternehmen müssen sich verpflichten\, ihren Beschäftigten das Entgelt zu zahlen\, das in einer Rechtsverordnung des Landes verbindlich vorgegeben wird. Flankierend ist eine Regelung „Präqualifikation Tarif“ vorgesehen. Darüber hinaus enthält das Gesetz einige Neuerungen in weiteren Bereichen der öffentlichen Auftragsvergabe. \n		 \n		\n			\nSachlicher und persönlicher Anwendungsbereich des HVTG\nTariftreue\, Präqualifikation Tarif\, Mindestlohnpflicht\nKontrollen durch den öffentlichen Auftraggeber\, Kontrollgruppe\, vertragliche Sanktionen\nNachunternehmen\nNachweis der Eignung\nBestbieterprinzip\nVergabeverfahren\n\n		 \n		\n			Das Seminar stellt systematisch alle Änderungen des HVTG vor\, die für öffentliche Auftraggeber verbindlich zu beachten sind. Ziel des Seminars ist es\, Kommunen als öffentliche Auftraggeber zu unterstützen\, rechtssichere Vergabeverfahren durchzuführen. \nDas Seminar richtet sich an alle Personen\, die bei mit der Durchführung von Vergabeverfahren betraut sind\, sei es als Beschaffungs- oder Vergabestelle. Ferner sind alle externen fachlichen oder rechtlichen Beraterinnen und Berater eines öffentlichen Auftraggebers angesprochen. \n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\nbis 09:30 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n09:30 Uhr Seminarbeginn\n11:00 bis 11:15 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis ca. 13:30/13:45 Uhr: Seminarende um 13:00 Uhr mit anschließendem gemeinsamen Mittagessen\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Frau Dr. Irene Lausen\, Rechtsanwältin\, Of Cousel bei Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB\, Ministerialrätin a.D.\nVormals Rechtsamtsleiterin einer Kommune\, Hauptamtliche Beisitzerin der Vergabekammer Hessen\, Leiterin des Referats „Vergabewesen“ im Hessischen Wirtschaftsministerium. \n		 \n		\n			Die Frist zur Anmeldung endet am 14.05.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.\n		\n				\n			\n		\n			\n  \n 
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SUMMARY:Die Vergabe von Bau-\, Liefer- und Dienstleistungen von „A“ wie Auftragswertschätzung bis „Z“ wie Zuschlag
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Das Vergaberecht ist ein komplexes Rechtsgebiet\, das ständigen Aktualisierungen durch die Rechtsetzung und Rechtsprechung unterliegt. \nIn dem Seminar werden die einzelnen Schritte eines Vergabeverfahrens behandelt. Der Fokus wird dabei auf die optimale Verknüpfung von sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen gelegt. Von der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens bis zum Vertragsschluss werden grundlegende Anforderungen sowie effiziente Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Vergabeverfahrens aufgezeigt. \nDas Seminar ist praxisorientiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit\, im Vorfeld Fragen\, Problemstellungen oder Fälle einzubringen\, die im Seminar behandelt werden. \n		 \n		\n			\nGrundsätze des Vergaberechts\nLeistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers\nSchätzung des Auftragswerts\nVergabeverfahrensarten\nAuftragsbekanntmachung\nVergabeunterlagen\, insbesondere Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Nachweise und Leistungsbeschreibung\nÖffnung der Angebote\nFormale Prüfung der Angebote\nEignung der Bieter\nAufklärung und Nachforderung\nErmittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots auf der Grundlage der gewichteten Zuschlagskriterien\nZuschlag\nVergabebekanntmachung\n\n		 \n		\n			Ziel des Seminars ist es\, Beschaffungs- und Vergabestellen dabei zu unterstützen\, im individuellen Einzelfall rechtssicher ein Vergabeverfahren auszugestalten. \nDas Seminar richtet sich sowohl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Basiswissen im Vergaberecht als auch an mit Beschaffungen erfahrende Beschäftigte. \n		 \n		\n			Geplanter Ablauf: \n\nbis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n10:00 Uhr Seminarbeginn\n11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:00 Uhr: Seminarende\n\n(Änderungen vorbehalten) \n\n		 \n		\n			 \nFrau Dr. Irene Lausen\, Rechtsanwältin\, Of Cousel bei Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB\, Ministerialrätin a.D.\nVormals Rechtsamtsleiterin einer Kommune\, Hauptamtliche Beisitzerin der Vergabekammer Hessen\, Leiterin des Referats „Vergabewesen“ im Hessischen Wirtschaftsministerium. \n		 \n		\n			Die Frist zur Anmeldung endet am 19.03.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Das neue Grundsteuergesetz – für Kommunen maßgebliche Regelungen
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Zum 1.1.2025 ist das neue Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Dieses stellt die für die Kommunen ergiebige\, zuverlässige und meist nicht sehr streitanfällige Steuerquelle auf eine neue Grundlage. Das Seminar vermittelt einen Überblick über das neue Grundsteuergesetz\, die Unterschiede zur vorherigen Regelung und die für Kommunen praktisch relevanten Fragestellungen. \nIn diesem Seminar werden zunächst die Grundlagen des neuen Grundsteuergesetzes beleuchtet. Daran anknüpfend werden sowohl der Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung (§ 33 und 34 GrStG) als auch der Erlass für Kulturgut und Grünanlagen (§ 32 GrStG) vorgestellt und anhand von Fällen besprochen. \nPraktische Übungen und Erläuterungen zu den Verfahrensfragen runden das Seminar ab. Es besteht die Gelegenheit\, eigene Fälle mitzubringen und zu besprechen. \n		 \n		\n			\nSystematischer Überblick über die Regelungen\nDie Reform des Grundsteuergesetzes\nFür Kommunen relevante Änderungen\nHebesatz und Aufkommensneutralität\nDer Erlass der Grundsteuer nach § 33 und 34 GrStG\nDer Erlass der Grundsteuer nach § 32 GrStG\n\n		 \n		\n			Ziel des Seminars ist es\, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Sicherheit im Umgang mit den Vorschriften über den Erlass der Grundsteuer nach den § 32 ff. GrStG zu vermitteln. Zentrales Anliegen ist es dabei\, den Blick für das Wesentliche zu schärfen und klar abzugrenzen\, welche Pflichten die Steuerpflichtigen haben und wo die Verantwortung der Kommunen für die Prüfung der angebotenen Unterlagen beginnt. \nZielgruppe sind Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kassen- und Steuerwesen. \n		 \n		\n			Geplanter Ablauf: \n\nbis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n10:00 Uhr Seminarbeginn\n11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:00 Uhr: Seminarende\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Promotion an der TU-Dresden war Herr Dr. Ben Michael Risch als Referatsleiter im Hessischen Städtetag über 12 Jahre lang für alle Fragen des kommunalen Steuerrechts zuständig. \nSeit dem Jahr 2020 verantwortet er die Themenbereiche Krankenhausplanung und Rettungsdienst in der Verwaltung des Landes Hessen. Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist er Autor zahlreicher Fachartikel zu kommunalrechtlichen Themen\, gibt einen Kommentar zur HGO und einen Kommentar zum HBKG heraus und ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. \n		 \n		\n			Die Frist zur Anmeldung endet am 05.02.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.\n		\n				\n			\n		\n			\n 
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