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SUMMARY:Kompakt-Schulung zur Vermittlung von KI-Kompetenzen für Kommunalverwaltungen
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Die Nutzung von KI zur Unterstützung behördlichen Handelns rückt immer mehr in den Fokus und wird perspektivisch zunehmen.\nUnklar ist für die Verantwortlichen oftmals\, was dabei zu beachten ist\, d. h. welche rechtliche Rahmenbedingungen gelten und welche Auswirkungen dies hat. Auch fehlt es oft an klaren Vorgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, was erlaubt ist und was nicht und welche Do’s und welche Don’ts generell zu beachten sind. Die Folge ist oft ein Wildwuchs an genutzten LLMs sowie ein erhebliches Haftungs- und Sanktionsrisiko – sowohl für verantwortliche Stellen\, als auch für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. \nHervorzuheben ist dabei die Pflicht der verantwortlichen Stellen aus Art. 4 AI Act zur Schulung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, die mit KI arbeiten sollen (und wollen). Diese KI-Kompetenzen sollen im Rahmen des Seminars kompakt vermittelt werden. \nDiese KI-Schulung gibt einen komprimierten Überblick über den rechtlichen Rahmen\, die organisatorischen Aufgaben und Verantwortlichketen der verantwortlichen Stellen sowie Hinweise zur rechtskonformen und praxisgerechten Nutzung von KI. \n		 \n		\n			\nWesentliche Vorgaben des AI Acts\nVerbotene Praktiken\, Hochrisiko-KI\, KI mit begrenztem Risiko\nSonstiger rechtlicher Rahmen (u. a. StGB\, SGB\, DS-GVO & HDSIG\, VwVfG etc.) und Verhältnis zu anderen rechtlichen Regelungen\nKontrollpflichten (Stichwort „halluzinierende“ KI) und Verantwortlichkeiten\nKennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten\nDo’s und Don’ts im Umgang mit KI\nHandlungs- bzw. Dienstanweisungen zur Nutzung von KI\nTechnische Anforderungen an die Nutzung von KI (bspw. AIC4 des BSI)\nEigene KIs oder große LLMs bzw. Nutzung von Intermediären\, KI in Fachverfahren\nBeteiligung des Personalrats nach dem HPVG\n\n		 \n		\n			\nAlle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Stellen\, die KI nutzen wollen oder sollen\nFührungskräfte öffentlicher Stellen\n\n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\nbis 09:30 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n09:30 Uhr Seminarbeginn\n11:00 bis 11:15 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis ca. 13:30/13:45 Uhr: Seminarende um 13:00 Uhr mit anschließendem gemeinsamen Mittagessen\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Herr Leif-Erik Holtz\, Ass. iur.\nLeiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadtverwaltung Frankfurt a. M.\nBehördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Frankfurt a. M. \n		 \n		\n			Anmeldefrist 02.09.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
URL:https://seminare-hess-staedtetag.de/seminar/1007-f26v-kompakt-schulung-zur-vermittlung-von-ki-kompetenzen-fuer-kommunalverwaltungen/
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SUMMARY:Kompakt-Schulung zur Vermittlung von KI-Kompetenzen für Kommunalverwaltungen
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Die Nutzung von KI zur Unterstützung behördlichen Handelns rückt immer mehr in den Fokus und wird perspektivisch zunehmen.\nUnklar ist für die Verantwortlichen oftmals\, was dabei zu beachten ist\, d. h. welche rechtliche Rahmenbedingungen gelten und welche Auswirkungen dies hat. Auch fehlt es oft an klaren Vorgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, was erlaubt ist und was nicht und welche Do’s und welche Don’ts generell zu beachten sind. Die Folge ist oft ein Wildwuchs an genutzten LLMs sowie ein erhebliches Haftungs- und Sanktionsrisiko – sowohl für verantwortliche Stellen\, als auch für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. \nHervorzuheben ist dabei die Pflicht der verantwortlichen Stellen aus Art. 4 AI Act zur Schulung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, die mit KI arbeiten sollen (und wollen). Diese KI-Kompetenzen sollen im Rahmen des Seminars kompakt vermittelt werden. \nDiese KI-Schulung gibt einen komprimierten Überblick über den rechtlichen Rahmen\, die organisatorischen Aufgaben und Verantwortlichketen der verantwortlichen Stellen sowie Hinweise zur rechtskonformen und praxisgerechten Nutzung von KI. \n		 \n		\n			\nWesentliche Vorgaben des AI Acts\nVerbotene Praktiken\, Hochrisiko-KI\, KI mit begrenztem Risiko\nSonstiger rechtlicher Rahmen (u. a. StGB\, SGB\, DS-GVO & HDSIG\, VwVfG etc.) und Verhältnis zu anderen rechtlichen Regelungen\nKontrollpflichten (Stichwort „halluzinierende“ KI) und Verantwortlichkeiten\nKennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten\nDo’s und Don’ts im Umgang mit KI\nHandlungs- bzw. Dienstanweisungen zur Nutzung von KI\nTechnische Anforderungen an die Nutzung von KI (bspw. AIC4 des BSI)\nEigene KIs oder große LLMs bzw. Nutzung von Intermediären\, KI in Fachverfahren\nBeteiligung des Personalrats nach dem HPVG\n\n		 \n		\n			\nAlle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Stellen\, die KI nutzen wollen oder sollen\nFührungskräfte öffentlicher Stellen\n\n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\n13:30 – 14:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n14:00 Uhr Seminarbeginn\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:30 bis ca. 18:15 Uhr: Seminarende um 17:30 Uhr mit anschließendem gemeinsamen Abendessen\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Herr Leif-Erik Holtz\, Ass. iur.\nLeiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadtverwaltung Frankfurt a. M.\nBehördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Frankfurt a. M. \n		 \n		\n			Anmeldefrist 02.09.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht durch die Einführung der neuen Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO)
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Durch die Zusammenlegung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) haben sich einige Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht ergeben. Im Seminar wird auf die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht eingegangen. Zudem stellt die Erstellung einer Dienstanweisung nach § 41 GemHKVO ein zentrales Element im Haushalts- und Kassenrecht dar. \n		 \n		\n			\nAusweitung der Deckungsfähigkeiten bei Erträgen und Einzahlungen im Verhältnis zu Aufwendungen und Auszahlungen\nAusgleich des Ergebnishaushalts\nBehandlung von Jahresüberschüssen und Jahresfehlbeträgen im Ergebnishaushalt und der Ergebnisrechnung\nInventar und Inventur\nZahlungsverkehr und weitere Kassenaufgaben\nRückstellungen\nBehandlung von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen bei Gebührenhaushalten\nErstellung einer Dienstanweisung gemäß § 41 GemHKVO\n\n		 \n		\n			Ziel ist es\, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kämmereien und Kassen die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht zu vermitteln und Ihnen eine Anleitung zur Erstellung einer Dienstanweisung zu geben. \nZielgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kämmereien und Kassen sowie Rechnungsprüfungsämtern\, die sich mit den Themen Haushaltsplanung\, Jahresabschluss\, Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr befassen. \n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\nbis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n10:00 Uhr Seminarbeginn\n11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:00 Uhr: Seminarende\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre\, das Herr Simon Tobias Ullrich mit seiner praxisorientierten Diplomarbeit über die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bei der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) erfolgreich abgeschlossen hat\, ist er dort seit 2006 im Fachbereich Finanzen beschäftigt. Im September 2017 ist ihm die Leitung des Fachbereichs Finanzen übertragen worden. Seine Hauptaufgaben beinhalten die Aufstellung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zudem war er Mitglied der Projektgruppe zur Erstellung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) und ist Mitautor des Kommentars zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO). \n		 \n		\n			Anmeldefrist 25.08.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht durch die Einführung der neuen Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO)
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Durch die Zusammenlegung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) haben sich einige Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht ergeben. Im Seminar wird auf die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht eingegangen. Zudem stellt die Erstellung einer Dienstanweisung nach § 41 GemHKVO ein zentrales Element im Haushalts- und Kassenrecht dar. \n		 \n		\n			\nAusweitung der Deckungsfähigkeiten bei Erträgen und Einzahlungen im Verhältnis zu Aufwendungen und Auszahlungen\nAusgleich des Ergebnishaushalts\nBehandlung von Jahresüberschüssen und Jahresfehlbeträgen im Ergebnishaushalt und der Ergebnisrechnung\nInventar und Inventur\nZahlungsverkehr und weitere Kassenaufgaben\nRückstellungen\nBehandlung von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen bei Gebührenhaushalten\nErstellung einer Dienstanweisung gemäß § 41 GemHKVO\n\n		 \n		\n			Ziel ist es\, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kämmereien und Kassen die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht zu vermitteln und Ihnen eine Anleitung zur Erstellung einer Dienstanweisung zu geben. \nZielgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kämmereien und Kassen sowie Rechnungsprüfungsämtern\, die sich mit den Themen Haushaltsplanung\, Jahresabschluss\, Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr befassen. \n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\nbis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n10:00 Uhr Seminarbeginn\n11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:00 Uhr: Seminarende\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre\, das Herr Simon Tobias Ullrich mit seiner praxisorientierten Diplomarbeit über die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bei der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) erfolgreich abgeschlossen hat\, ist er dort seit 2006 im Fachbereich Finanzen beschäftigt. Im September 2017 ist ihm die Leitung des Fachbereichs Finanzen übertragen worden. Seine Hauptaufgaben beinhalten die Aufstellung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zudem war er Mitglied der Projektgruppe zur Erstellung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) und ist Mitautor des Kommentars zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO). \n		 \n		\n			Anmeldefrist. 07.09.2026 \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht durch die Einführung der neuen Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO)
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Durch die Zusammenlegung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) haben sich einige Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht ergeben. Im Seminar wird auf die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht eingegangen. Zudem stellt die Erstellung einer Dienstanweisung nach § 41 GemHKVO ein zentrales Element im Haushalts- und Kassenrecht dar. \n		 \n		\n			\nAusweitung der Deckungsfähigkeiten bei Erträgen und Einzahlungen im Verhältnis zu Aufwendungen und Auszahlungen\nAusgleich des Ergebnishaushalts\nBehandlung von Jahresüberschüssen und Jahresfehlbeträgen im Ergebnishaushalt und der Ergebnisrechnung\nInventar und Inventur\nZahlungsverkehr und weitere Kassenaufgaben\nRückstellungen\nBehandlung von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen bei Gebührenhaushalten\nErstellung einer Dienstanweisung gemäß § 41 GemHKVO\n\n		 \n		\n			Ziel ist es\, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kämmereien und Kassen die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht zu vermitteln und Ihnen eine Anleitung zur Erstellung einer Dienstanweisung zu geben. \nZielgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kämmereien und Kassen sowie Rechnungsprüfungsämtern\, die sich mit den Themen Haushaltsplanung\, Jahresabschluss\, Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr befassen. \n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\nbis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n10:00 Uhr Seminarbeginn\n11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:00 Uhr: Seminarende\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre\, das Herr Simon Tobias Ullrich mit seiner praxisorientierten Diplomarbeit über die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bei der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) erfolgreich abgeschlossen hat\, ist er dort seit 2006 im Fachbereich Finanzen beschäftigt. Im September 2017 ist ihm die Leitung des Fachbereichs Finanzen übertragen worden. Seine Hauptaufgaben beinhalten die Aufstellung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zudem war er Mitglied der Projektgruppe zur Erstellung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) und ist Mitautor des Kommentars zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO). \n		 \n		\n			Anmeldefrist. 21.09.2026 \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Kompakt-Schulung zur Vermittlung von KI-Kompetenzen für Kommunalverwaltungen
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Die Nutzung von KI zur Unterstützung behördlichen Handelns rückt immer mehr in den Fokus und wird perspektivisch zunehmen.\nUnklar ist für die Verantwortlichen oftmals\, was dabei zu beachten ist\, d. h. welche rechtliche Rahmenbedingungen gelten und welche Auswirkungen dies hat. Auch fehlt es oft an klaren Vorgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, was erlaubt ist und was nicht und welche Do’s und welche Don’ts generell zu beachten sind. Die Folge ist oft ein Wildwuchs an genutzten LLMs sowie ein erhebliches Haftungs- und Sanktionsrisiko – sowohl für verantwortliche Stellen\, als auch für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. \nHervorzuheben ist dabei die Pflicht der verantwortlichen Stellen aus Art. 4 AI Act zur Schulung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, die mit KI arbeiten sollen (und wollen). Diese KI-Kompetenzen sollen im Rahmen des Seminars kompakt vermittelt werden. \nDiese KI-Schulung gibt einen komprimierten Überblick über den rechtlichen Rahmen\, die organisatorischen Aufgaben und Verantwortlichketen der verantwortlichen Stellen sowie Hinweise zur rechtskonformen und praxisgerechten Nutzung von KI. \n		 \n		\n			\nWesentliche Vorgaben des AI Acts\nVerbotene Praktiken\, Hochrisiko-KI\, KI mit begrenztem Risiko\nSonstiger rechtlicher Rahmen (u. a. StGB\, SGB\, DS-GVO & HDSIG\, VwVfG etc.) und Verhältnis zu anderen rechtlichen Regelungen\nKontrollpflichten (Stichwort „halluzinierende“ KI) und Verantwortlichkeiten\nKennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten\nDo’s und Don’ts im Umgang mit KI\nHandlungs- bzw. Dienstanweisungen zur Nutzung von KI\nTechnische Anforderungen an die Nutzung von KI (bspw. AIC4 des BSI)\nEigene KIs oder große LLMs bzw. Nutzung von Intermediären\, KI in Fachverfahren\nBeteiligung des Personalrats nach dem HPVG\n\n		 \n		\n			\nAlle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Stellen\, die KI nutzen wollen oder sollen\nFührungskräfte öffentlicher Stellen\n\n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\n13:30 – 14:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n14:00 Uhr Seminarbeginn\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:30 bis ca. 18:15 Uhr: Seminarende um 17:30 Uhr mit anschließendem gemeinsamen Abendessen\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Herr Leif-Erik Holtz\, Ass. iur.\nLeiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadtverwaltung Frankfurt a. M.\nBehördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Frankfurt a. M. \n		 \n		\n			Anmeldefrist 01.10.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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