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SUMMARY:Datenschutz im Personalwesen
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Das Thema Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist – obwohl ein sehr altes Thema – weiterhin eines der Themen\, bei dem viele Verantwortliche Unsicherheiten verspüren. Mit Einführung der DS-GVO hat es der Bundesgesetzgeber leider abermals versäumt\, ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu verabschieden. Somit bleibt es bei jeweils einem § im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)\, die die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis darstellen. \nDer EuGH hat dies zu Recht als nicht europarechtskonform kritisiert und somit sowohl den Bundes-\, als auch den Landesgesetzgeber unter Zugzwang gesetzt. Hieraus ergeben sich Interpretationsfragen und somit neue Herausforderungen für die Arbeit der Personalverantwortlichen in den öffentlichen Stellen des Landes. \nDiese sind in Zeiten des mobilen Arbeitens\, des Homeoffice\, der Videokonferenzen\, der Nutzung vielfältiger Kommunikations-Kanäle und in Zeiten digitaler Personalakten noch einmal größer geworden. Umso wichtiger ist es\, dass die Personalverantwortlichen hier auch den datenschutzrechtlichen Rahmen bei der Verarbeitung von Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einhalten. \n		 \n		\n			\nGrundlagen und Grundprinzipien des Arbeitnehmerdatenschutzrechts / Personalaktengeheimnis\nRegelungen in der DS-GVO\, im BDSG und im HDSIG\nBedeutung von Dienstvereinbarungen als datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage\nRolle der Personalvertretung beim Arbeitnehmerdatenschutz\nUmgang mit Bewerberdaten\nNeue und nicht so neue Prozesse zur Umsetzung von Betroffenenrechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\nPraxisfälle (bspw. beim Homeoffice\, beim Betrieb von Webseiten\, Social-Media-Präsenzen\, Foto-Aufnahmen etc.)\nArchivierung und Löschung\nAnforderungen an eine digitale Personalakte\nKI im Personalwesen?\n\n		 \n		\n			Ziel ist es\, die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen zu benennen und gleichermaßen Herausforderungen und Ansätze aufzuzeigen\, wie von Personalverantwortlichen trotz knapper personeller Ressourcen ein wirksamer Datenschutz sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, als auch für Bewerberinnen und Bewerber erarbeitet und implementiert werden kann\, und wie dadurch die Weichen für eine datenschutzkonforme Arbeit der Personalverantwortlichen gestellt werden können. \nZielgruppe: Personalleitungen\, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Personalabteilungen\, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatorinnen und Datenschutzkoordinatoren sowie Personalräte. \n		 \n		\n			Geplanter Ablauf: \n\nbis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n10:00 Uhr Seminarbeginn\n11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:00 Uhr: Seminarende\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Herr Leif-Erik Holtz\, Ass. iur.\, ist Leiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadt Frankfurt a. M. und als solcher auch behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt a. M. \nHerr Holtz verfügt über eine mehr als 17-jährige Expertise im Datenschutz mit Tätigkeiten als Anwalt und externer Datenschutzbeauftragter\, als Mitarbeiter der Datenschutzaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein (ULD) und als Konzerndatenschutzbeauftragter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). \nEr vertritt die Stadt Frankfurt a. M. und die hessischen Kommunen im Arbeitskreis Datenschutz des Deutschen Städtetages und die Stadt Frankfurt a. M. in diversen landesweiten Arbeitskreisen. Darüber hinaus ist er Autor von Fachaufsätzen und Kommentator in juristischen Fach- & Praxiskommentaren zum Datenschutz. \n		 \n		\n			Die Frist zur Anmeldung endet am 29.07.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.\n		\n				\n			\n		\n			\n 
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SUMMARY:Die Spielapparatesteuer in der kommunalen Praxis
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Die Spielapparatesteuer gehört zu den streitanfälligsten kommunalen Steuern. Trotz des im Vergleich zu den Realsteuern geringen Aufkommens sind Auseinandersetzungen zwischen Steuerpflichtigen und ihren Städten häufig. \nIn diesem Seminar wird zunächst ein Überblick über die Rechtsgrundlagen der Spielapparatesteuer und die unterschiedlichen Modelle der Satzungsregelung gegeben. Daran schließt sich eine intensive Auseinandersetzung mit den aktuell gebräuchlichen Argumenten der Steuerpflichtigen an.\nDie Besprechung von Verfahrensfragen\, der Satzungsgestaltung und zu den Berührungspunkten des Spielapparatesteuerrechts mit anderen Steuersatzungen und Ordnungsrecht runden das Seminar ab. \nDas Seminar beinhaltet auch praktische Übungen. Es besteht die Gelegenheit\, eigene Fälle mitzubringen und zu besprechen. \n		 \n		\n			\nDie Spielapparatesteuer als Aufwandsteuer – systematischer Überblick über die Rechtsgrundlagen und die Stellung im Steuersystem\nWelche Modelle einer Spielapparatesteuersatzung gibt es?\nDie Argumente der Steuerpflichtigen und ihre rechtliche Bewertung\nErmittlungs- und Dokumentationspflichten der Städte und Gemeinden\nVerfahrensfragen\nSatzungsgestaltung bei der Spielapparatesteuer\nDie Höhe der Spielapparatesteuer\nDie Spielapparatesteuer und der ordnungsrechtliche Rahmen\n\n		 \n		\n			Ziel des Seminars ist es\, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Sicherheit im Umgang mit der Spielapparatesteuer zu geben. Behandelt werden sowohl die einzelnen Argumente der Steuerpflichtigen als auch strategische Fragen im Hinblick auf die Satzungsgestaltung. \nZielgruppe sind Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kämmerei und Steueramt. \n		 \n		\n			Geplanter Ablauf: \n\nbis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n10:00 Uhr Seminarbeginn\n11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:00 Uhr: Seminarende\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Promotion an der TU-Dresden war Herr Dr. Ben Michael Risch als Referatsleiter im Hessischen Städtetag über 12 Jahre lang für alle Fragen des kommunalen Steuerrechts zuständig. Seit dem Jahr 2020 verantwortet er die Themenbereiche Krankenhausplanung und Rettungsdienst in der Verwaltung des Landes Hessen. Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist er Autor zahlreicher Fachartikel zu kommunalrechtlichen Themen\, gibt einen Kommentar zur HGO und einen Kommentar zum HBKG heraus und ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. \n		 \n		\n			Die Frist zur Anmeldung endet am 29.07.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Gewerbesteuer - eine Einführung für Kommunen
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Die Gewerbesteuer ist die mit Abstand wichtigste Steuer der Kommunen. Das Seminar erläutert zunächst die Grundlagen des Gewerbesteuerrechts. Daran anschließend liegt der Fokus auf der Frage\, wie ein Gewerbesteuermessbescheid zustande kommt. Unter diesem Punkt wird aus der Perspektive von Finanzamt und Unternehmen dargestellt\, wer einer Gewerbesteuerpflicht unterliegt und wie die Gewerbesteuer berechnet wird. Daran anschließend werden die Aufgaben der Kommune bei der Gewerbesteuererhebung beleuchtet. \nPraktische Hinweise zum Umgang mit der Gewerbesteuer\, wie beispielsweise der Umgang mit Fragen nach den besten Steuerzahlern runden das Seminar ab. \n		 \n		\n			\nDie Rolle der Gewerbesteuer im Steuerrecht\nDie Bedeutung für die Kommunen\nDie Aufgabenverteilung bei der Erhebung der Gewerbesteuer\nDie Aufgaben des Finanzamtes: Gewerbesteuerpflicht\, Bemessungsgrundlage\, Hinzurechnung und Kürzung\nDie Zerlegung der Gewerbesteuer\nDie Aufgaben der Kommunen: Steuerberechnung\, Vorauszahlung und deren Anpassung\, Erlass und Stundung\nDie Gewerbesteuer in der kommunalen Praxis\n\n		 \n		\n			Ziel des Seminares ist es\, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Sicherheit im Umgang mit der Gewerbesteuer zu vermitteln. Dabei liegt der Fokus zum einen auf dem Verständnis der Hintergründe\, zum anderen auf der praktischen Anwendung in der Kommune. \nZielgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Steuerämtern. Das Seminar richtet sich bevorzugt an Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger. \n		 \n		\n			Geplanter Ablauf: \n\nbis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n10:00 Uhr Seminarbeginn\n11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:00 Uhr: Seminarende\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Promotion an der TU-Dresden war Herr Dr. Ben Michael Risch als Referatsleiter im Hessischen Städtetag über 12 Jahre lang für alle Fragen des kommunalen Steuerrechts zuständig. Seit dem Jahr 2020 verantwortet er die Themenbereiche Krankenhausplanung und Rettungsdienst in der Verwaltung des Landes Hessen. Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist er Autor zahlreicher Fachartikel zu kommunalrechtlichen Themen\, gibt einen Kommentar zur HGO und einen Kommentar zum HBKG heraus und ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. \n		 \n		\n			Die Frist zur Anmeldung endet am 10.08.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Kompakt-Schulung zur Vermittlung von KI-Kompetenzen für Kommunalverwaltungen
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Die Nutzung von KI zur Unterstützung behördlichen Handelns rückt immer mehr in den Fokus und wird perspektivisch zunehmen.\nUnklar ist für die Verantwortlichen oftmals\, was dabei zu beachten ist\, d. h. welche rechtliche Rahmenbedingungen gelten und welche Auswirkungen dies hat. Auch fehlt es oft an klaren Vorgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, was erlaubt ist und was nicht und welche Do’s und welche Don’ts generell zu beachten sind. Die Folge ist oft ein Wildwuchs an genutzten LLMs sowie ein erhebliches Haftungs- und Sanktionsrisiko – sowohl für verantwortliche Stellen\, als auch für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. \nHervorzuheben ist dabei die Pflicht der verantwortlichen Stellen aus Art. 4 AI Act zur Schulung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, die mit KI arbeiten sollen (und wollen). Diese KI-Kompetenzen sollen im Rahmen des Seminars kompakt vermittelt werden. \nDiese KI-Schulung gibt einen komprimierten Überblick über den rechtlichen Rahmen\, die organisatorischen Aufgaben und Verantwortlichketen der verantwortlichen Stellen sowie Hinweise zur rechtskonformen und praxisgerechten Nutzung von KI. \n		 \n		\n			\nWesentliche Vorgaben des AI Acts\nVerbotene Praktiken\, Hochrisiko-KI\, KI mit begrenztem Risiko\nSonstiger rechtlicher Rahmen (u. a. StGB\, SGB\, DS-GVO & HDSIG\, VwVfG etc.) und Verhältnis zu anderen rechtlichen Regelungen\nKontrollpflichten (Stichwort „halluzinierende“ KI) und Verantwortlichkeiten\nKennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten\nDo’s und Don’ts im Umgang mit KI\nHandlungs- bzw. Dienstanweisungen zur Nutzung von KI\nTechnische Anforderungen an die Nutzung von KI (bspw. AIC4 des BSI)\nEigene KIs oder große LLMs bzw. Nutzung von Intermediären\, KI in Fachverfahren\nBeteiligung des Personalrats nach dem HPVG\n\n		 \n		\n			\nAlle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Stellen\, die KI nutzen wollen oder sollen\nFührungskräfte öffentlicher Stellen\n\n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\nbis 09:30 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n09:30 Uhr Seminarbeginn\n11:00 bis 11:15 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis ca. 13:30/13:45 Uhr: Seminarende um 13:00 Uhr mit anschließendem gemeinsamen Mittagessen\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Herr Leif-Erik Holtz\, Ass. iur.\nLeiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadtverwaltung Frankfurt a. M.\nBehördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Frankfurt a. M. \n		 \n		\n			Anmeldefrist 02.09.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Kompakt-Schulung zur Vermittlung von KI-Kompetenzen für Kommunalverwaltungen
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Die Nutzung von KI zur Unterstützung behördlichen Handelns rückt immer mehr in den Fokus und wird perspektivisch zunehmen.\nUnklar ist für die Verantwortlichen oftmals\, was dabei zu beachten ist\, d. h. welche rechtliche Rahmenbedingungen gelten und welche Auswirkungen dies hat. Auch fehlt es oft an klaren Vorgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, was erlaubt ist und was nicht und welche Do’s und welche Don’ts generell zu beachten sind. Die Folge ist oft ein Wildwuchs an genutzten LLMs sowie ein erhebliches Haftungs- und Sanktionsrisiko – sowohl für verantwortliche Stellen\, als auch für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. \nHervorzuheben ist dabei die Pflicht der verantwortlichen Stellen aus Art. 4 AI Act zur Schulung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, die mit KI arbeiten sollen (und wollen). Diese KI-Kompetenzen sollen im Rahmen des Seminars kompakt vermittelt werden. \nDiese KI-Schulung gibt einen komprimierten Überblick über den rechtlichen Rahmen\, die organisatorischen Aufgaben und Verantwortlichketen der verantwortlichen Stellen sowie Hinweise zur rechtskonformen und praxisgerechten Nutzung von KI. \n		 \n		\n			\nWesentliche Vorgaben des AI Acts\nVerbotene Praktiken\, Hochrisiko-KI\, KI mit begrenztem Risiko\nSonstiger rechtlicher Rahmen (u. a. StGB\, SGB\, DS-GVO & HDSIG\, VwVfG etc.) und Verhältnis zu anderen rechtlichen Regelungen\nKontrollpflichten (Stichwort „halluzinierende“ KI) und Verantwortlichkeiten\nKennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten\nDo’s und Don’ts im Umgang mit KI\nHandlungs- bzw. Dienstanweisungen zur Nutzung von KI\nTechnische Anforderungen an die Nutzung von KI (bspw. AIC4 des BSI)\nEigene KIs oder große LLMs bzw. Nutzung von Intermediären\, KI in Fachverfahren\nBeteiligung des Personalrats nach dem HPVG\n\n		 \n		\n			\nAlle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Stellen\, die KI nutzen wollen oder sollen\nFührungskräfte öffentlicher Stellen\n\n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\n13:30 – 14:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n14:00 Uhr Seminarbeginn\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:30 bis ca. 18:15 Uhr: Seminarende um 17:30 Uhr mit anschließendem gemeinsamen Abendessen\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Herr Leif-Erik Holtz\, Ass. iur.\nLeiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadtverwaltung Frankfurt a. M.\nBehördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Frankfurt a. M. \n		 \n		\n			Anmeldefrist 02.09.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht durch die Einführung der neuen Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO)
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Durch die Zusammenlegung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) haben sich einige Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht ergeben. Im Seminar wird auf die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht eingegangen. Zudem stellt die Erstellung einer Dienstanweisung nach § 41 GemHKVO ein zentrales Element im Haushalts- und Kassenrecht dar. \n		 \n		\n			\nAusweitung der Deckungsfähigkeiten bei Erträgen und Einzahlungen im Verhältnis zu Aufwendungen und Auszahlungen\nAusgleich des Ergebnishaushalts\nBehandlung von Jahresüberschüssen und Jahresfehlbeträgen im Ergebnishaushalt und der Ergebnisrechnung\nInventar und Inventur\nZahlungsverkehr und weitere Kassenaufgaben\nRückstellungen\nBehandlung von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen bei Gebührenhaushalten\nErstellung einer Dienstanweisung gemäß § 41 GemHKVO\n\n		 \n		\n			Ziel ist es\, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kämmereien und Kassen die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht zu vermitteln und Ihnen eine Anleitung zur Erstellung einer Dienstanweisung zu geben. \nZielgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kämmereien und Kassen sowie Rechnungsprüfungsämtern\, die sich mit den Themen Haushaltsplanung\, Jahresabschluss\, Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr befassen. \n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\nbis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n10:00 Uhr Seminarbeginn\n11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:00 Uhr: Seminarende\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre\, das Herr Simon Tobias Ullrich mit seiner praxisorientierten Diplomarbeit über die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bei der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) erfolgreich abgeschlossen hat\, ist er dort seit 2006 im Fachbereich Finanzen beschäftigt. Im September 2017 ist ihm die Leitung des Fachbereichs Finanzen übertragen worden. Seine Hauptaufgaben beinhalten die Aufstellung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zudem war er Mitglied der Projektgruppe zur Erstellung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) und ist Mitautor des Kommentars zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO). \n		 \n		\n			Anmeldefrist 25.08.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht durch die Einführung der neuen Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO)
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Durch die Zusammenlegung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) haben sich einige Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht ergeben. Im Seminar wird auf die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht eingegangen. Zudem stellt die Erstellung einer Dienstanweisung nach § 41 GemHKVO ein zentrales Element im Haushalts- und Kassenrecht dar. \n		 \n		\n			\nAusweitung der Deckungsfähigkeiten bei Erträgen und Einzahlungen im Verhältnis zu Aufwendungen und Auszahlungen\nAusgleich des Ergebnishaushalts\nBehandlung von Jahresüberschüssen und Jahresfehlbeträgen im Ergebnishaushalt und der Ergebnisrechnung\nInventar und Inventur\nZahlungsverkehr und weitere Kassenaufgaben\nRückstellungen\nBehandlung von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen bei Gebührenhaushalten\nErstellung einer Dienstanweisung gemäß § 41 GemHKVO\n\n		 \n		\n			Ziel ist es\, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kämmereien und Kassen die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht zu vermitteln und Ihnen eine Anleitung zur Erstellung einer Dienstanweisung zu geben. \nZielgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kämmereien und Kassen sowie Rechnungsprüfungsämtern\, die sich mit den Themen Haushaltsplanung\, Jahresabschluss\, Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr befassen. \n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\nbis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n10:00 Uhr Seminarbeginn\n11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:00 Uhr: Seminarende\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre\, das Herr Simon Tobias Ullrich mit seiner praxisorientierten Diplomarbeit über die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bei der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) erfolgreich abgeschlossen hat\, ist er dort seit 2006 im Fachbereich Finanzen beschäftigt. Im September 2017 ist ihm die Leitung des Fachbereichs Finanzen übertragen worden. Seine Hauptaufgaben beinhalten die Aufstellung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zudem war er Mitglied der Projektgruppe zur Erstellung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) und ist Mitautor des Kommentars zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO). \n		 \n		\n			Anmeldefrist. 07.09.2026 \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht durch die Einführung der neuen Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO)
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Durch die Zusammenlegung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) haben sich einige Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht ergeben. Im Seminar wird auf die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht eingegangen. Zudem stellt die Erstellung einer Dienstanweisung nach § 41 GemHKVO ein zentrales Element im Haushalts- und Kassenrecht dar. \n		 \n		\n			\nAusweitung der Deckungsfähigkeiten bei Erträgen und Einzahlungen im Verhältnis zu Aufwendungen und Auszahlungen\nAusgleich des Ergebnishaushalts\nBehandlung von Jahresüberschüssen und Jahresfehlbeträgen im Ergebnishaushalt und der Ergebnisrechnung\nInventar und Inventur\nZahlungsverkehr und weitere Kassenaufgaben\nRückstellungen\nBehandlung von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen bei Gebührenhaushalten\nErstellung einer Dienstanweisung gemäß § 41 GemHKVO\n\n		 \n		\n			Ziel ist es\, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kämmereien und Kassen die Änderungen im Haushalts- und Kassenrecht zu vermitteln und Ihnen eine Anleitung zur Erstellung einer Dienstanweisung zu geben. \nZielgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kämmereien und Kassen sowie Rechnungsprüfungsämtern\, die sich mit den Themen Haushaltsplanung\, Jahresabschluss\, Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr befassen. \n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\nbis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n10:00 Uhr Seminarbeginn\n11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen\n15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause\n17:00 Uhr: Seminarende\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre\, das Herr Simon Tobias Ullrich mit seiner praxisorientierten Diplomarbeit über die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bei der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) erfolgreich abgeschlossen hat\, ist er dort seit 2006 im Fachbereich Finanzen beschäftigt. Im September 2017 ist ihm die Leitung des Fachbereichs Finanzen übertragen worden. Seine Hauptaufgaben beinhalten die Aufstellung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zudem war er Mitglied der Projektgruppe zur Erstellung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) und ist Mitautor des Kommentars zur Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO). \n		 \n		\n			Anmeldefrist. 21.09.2026 \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
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SUMMARY:Kompakt-Schulung zur Vermittlung von KI-Kompetenzen für Kommunalverwaltungen
DESCRIPTION:Beschreibung\n		 \n		\n			Inhalt\n		 \n		\n			Ziele und Zielgruppe\n		 \n		\n			Ablauf\n		 \n		\n			Dozent/in\n		 \n		\n			Anmeldefrist\n		\n		 \n		\n			\n				\n					\n			Die Nutzung von KI zur Unterstützung behördlichen Handelns rückt immer mehr in den Fokus und wird perspektivisch zunehmen.\nUnklar ist für die Verantwortlichen oftmals\, was dabei zu beachten ist\, d. h. welche rechtliche Rahmenbedingungen gelten und welche Auswirkungen dies hat. Auch fehlt es oft an klaren Vorgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, was erlaubt ist und was nicht und welche Do’s und welche Don’ts generell zu beachten sind. Die Folge ist oft ein Wildwuchs an genutzten LLMs sowie ein erhebliches Haftungs- und Sanktionsrisiko – sowohl für verantwortliche Stellen\, als auch für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. \nHervorzuheben ist dabei die Pflicht der verantwortlichen Stellen aus Art. 4 AI Act zur Schulung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\, die mit KI arbeiten sollen (und wollen). Diese KI-Kompetenzen sollen im Rahmen des Seminars kompakt vermittelt werden. \nDiese KI-Schulung gibt einen komprimierten Überblick über den rechtlichen Rahmen\, die organisatorischen Aufgaben und Verantwortlichketen der verantwortlichen Stellen sowie Hinweise zur rechtskonformen und praxisgerechten Nutzung von KI. \n		 \n		\n			\nWesentliche Vorgaben des AI Acts\nVerbotene Praktiken\, Hochrisiko-KI\, KI mit begrenztem Risiko\nSonstiger rechtlicher Rahmen (u. a. StGB\, SGB\, DS-GVO & HDSIG\, VwVfG etc.) und Verhältnis zu anderen rechtlichen Regelungen\nKontrollpflichten (Stichwort „halluzinierende“ KI) und Verantwortlichkeiten\nKennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten\nDo’s und Don’ts im Umgang mit KI\nHandlungs- bzw. Dienstanweisungen zur Nutzung von KI\nTechnische Anforderungen an die Nutzung von KI (bspw. AIC4 des BSI)\nEigene KIs oder große LLMs bzw. Nutzung von Intermediären\, KI in Fachverfahren\nBeteiligung des Personalrats nach dem HPVG\n\n		 \n		\n			\nAlle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Stellen\, die KI nutzen wollen oder sollen\nFührungskräfte öffentlicher Stellen\n\n\n		 \n		\n			 \nGeplanter Ablauf: \n\nbis 09:30 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee\n09:30 Uhr Seminarbeginn\n11:00 bis 11:15 Uhr: Kaffeepause\n13:00 bis ca. 13:30/13:45 Uhr: Seminarende um 13:00 Uhr mit anschließendem gemeinsamen Mittagessen\n\n(Änderungen vorbehalten) \n		 \n		\n			Herr Leif-Erik Holtz\, Ass. iur.\nLeiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadtverwaltung Frankfurt a. M.\nBehördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Frankfurt a. M. \n		 \n		\n			Anmeldefrist 01.10.2026. \nSollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein\, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie\, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
URL:https://seminare-hess-staedtetag.de/seminar/1112-f26v-kompakt-schulung-zur-vermittlung-von-ki-kompetenzen-fuer-kommunalverwaltungen/
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SUMMARY:Kompakt-Schulung zur Vermittlung von KI-Kompetenzen für Kommunalverwaltungen
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URL:https://seminare-hess-staedtetag.de/seminar/1112-f26n-kompakt-schulung-zur-vermittlung-von-ki-kompetenzen-fuer-kommunalverwaltungen/
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