Das Thema Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist – obwohl ein sehr altes Thema – weiterhin eines der Themen, bei dem viele Verantwortliche Unsicherheiten verspüren. Mit Einführung der DS-GVO hat es der Bundesgesetzgeber leider abermals versäumt, ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu verabschieden. Somit bleibt es bei jeweils einem § im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), die die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis darstellen. Der EuGH hat dies zu Recht als nicht europarechtskonform kritisiert und somit sowohl den Bundes-, als auch den Landesgesetzgeber unter Zugzwang gesetzt. Hieraus ergeben sich Interpretationsfragen und somit neue Herausforderungen für die Arbeit der Personalverantwortlichen in den öffentlichen Stellen des Landes.
Diese sind in Zeiten des mobilen Arbeitens, des Homeoffice, der Videokonferenzen, der Nutzung vielfältiger Kommunikations-Kanäle und in Zeiten digitaler Personalakten noch einmal größer geworden. Umso wichtiger ist es, dass die Personalverantwortlichen hier auch den datenschutzrechtlichen Rahmen bei der Verarbeitung von Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einhalten.
Die Anmeldefrist endet am 06.08.2025.
- Grundlagen und Grundprinzipien des Arbeitnehmerdatenschutzrechts / Personalaktengeheimnis
- Regelungen in der DSGVO, im BDSG und im HDSIG
- Bedeutung von Dienstvereinbarungen als datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage
- Rolle der Personalvertretung beim Arbeitnehmerdatenschutz
- Umgang mit Bewerberdaten
- Neue und nicht so neue Prozesse zur Umsetzung von Betroffenenrechten der Mitarbeitenden
- Praxisfälle (bspw. beim Homeoffice, beim Betrieb von Webseiten, Social-Media-Präsenzen, Foto-Aufnahmen etc.)
- Archivierung und Löschung
- Anforderungen an eine digitale Personalakte
- ggf. KI im Personalwesen
Leif-Erik Holtz, Ass. iur., ist Leiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadt Frankfurt a. M. und als solcher auch behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt a. M.. Herr Holtz verfügt über eine mehr als 15-jährige Expertise im Datenschutz mit Tätigkeiten als Anwalt und externer Datenschutzbeauftragter, als Mitarbeiter der Datenschutzaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein (ULD) und als Konzerndatenschutzbeauftragter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Er vertritt die Stadt Frankfurt a. M. und die hessischen Kommunen im Arbeitskreis Datenschutz des Deutschen Städtetages und die Stadt Frankfurt a. M. in diversen landesweiten Arbeitskreisen. Darüber hinaus ist er Autor von Fachaufsätzen und Kommentator in juristischen Fach- & Praxiskommentaren zum Datenschutz.