Mit Einführung der DSGVO und des HDSIG im Mai 2018 haben sich auch für die Arbeit einer Kommunalverwaltung neue Herausforderungen ergeben. Die Rechte der Betroffenen sind gegenüber der alten Rechtslage weiter gestärkt worden, weswegen eine Kommunalverwaltung zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen, Vereinbarungen mit Dienstleistern zu schließen und zu überprüfen und vor allem Prozesse zu implementieren hat, die den Betroffenenrechten Rechnung tragen. Auch sind mit Geltung des aktuellen Rechts umfangreiche Dokumentationspflichten und gänzlich neue Rechtsinstitute auf die verantwortlichen Stellen zugekommen.
Die Anmeldefrist endet am 02.05.2025.
- Grundlagen und Grundprinzipien des Datenschutzrechts
- Neuerungen der DSGVO und des HDSIG
- Neue und nicht so neue Prozesse zur Umsetzung von Betroffenenrechten
- Spezialgesetzliche Regelungen und Besonderheiten des HDSIG und ihre Auswirkungen auf die Arbeit einer Kommunalverwaltung
- Praxisfälle (bspw. Betrieb von Webseiten, Social-Media-Präsenzen, Foto-Aufnahmen etc.)
- KI in der Verwaltung
- IT-Sicherheit als Faktor für Datenschutz
- Bausteine eines Datenschutzkonzepts und Umsetzung nach dem Top-to-Down-Prinzip
Leif-Erik Holtz, Ass. iur., ist Leiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadt Frankfurt a. M. und als solcher auch behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt a. M.. Herr Holtz verfügt über eine mehr als 15-jährige Expertise im Datenschutz mit Tätigkeiten als Anwalt und externer Datenschutzbeauftragter, als Mitarbeiter der Datenschutzaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein (ULD) und als Konzerndatenschutzbeauftragter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Er vertritt die Stadt Frankfurt a. M. und die hessischen Kommunen im Arbeitskreis Datenschutz des Deutschen Städtetages und die Stadt Frankfurt a. M. in diversen landesweiten Arbeitskreisen. Darüber hinaus ist er Autor von Fachaufsätzen und Kommentator in juristischen Fach- & Praxiskommentaren zum Datenschutz.