Seit unmittelbarer Geltung der DS-GVO und des HDSIG im Mai 2018 haben sich auch für die Arbeit einer Kommunalverwaltung neue Herausforderungen ergeben. Die Rechte der Betroffenen sind gegenüber der alten Rechtslage weiter gestärkt worden, weswegen eine Kommunalverwaltung zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen, Vereinbarungen mit Dienstleistern zu schließen und zu überprüfen und vor allem Prozesse zu implementieren hat, die den Betroffenenrechten Rechnung tragen.
Auch sind mit Geltung des aktuellen Rechts umfangreiche Dokumentationspflichten und gänzlich neue Rechtsinstitute auf die verantwortlichen Stellen zugekommen.
- Grundlagen und Grundprinzipien des Datenschutzrechts
- Neuerungen der DS-GVO und des HDSIG
- Neue und nicht so neue Prozesse zur Umsetzung von Betroffenenrechten
- Spezialgesetzliche Regelungen und Besonderheiten des HDSIG und ihre Auswirkungen auf die Arbeit einer Kommunalverwaltung
- Praxisfälle (bspw. Betrieb von Webseiten, Social-Media-Präsenzen, Foto-Aufnahmen etc.)
- IT-Sicherheit als Faktor für Datenschutz
- Bausteine eines Datenschutzkonzepts und Umsetzung nach dem Top-to-Down-Prinzip
- KI und Datenschutz
Ziel ist es, die wichtigsten Herausforderungen zu benennen und Ansätze aufzuzeigen, wie von einer Kommunalverwaltung trotz knapper personeller Ressourcen ein wirksames Datenschutzkonzept erarbeitet und implementiert werden kann, und wie dadurch die Weichen für eine datenschutzkonforme Arbeit der Kommunalverwaltung gestellt werden können.
Zielgruppe sind Amts- und Verwaltungsleitungen, Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kommunalverwaltungen sowie Datenschutzbeauftragte und Koordinatorinnen sowie Koordinatoren.
Geplanter Ablauf:
- bis 10:00 Uhr: Ankunft und Begrüßungskaffee
- 10:00 Uhr Seminarbeginn
- 11:30 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause
- 13:00 bis 13:45 Uhr: gemeinsames Mittagessen
- 15:30 bis 15:45 Uhr: Kaffeepause
- 17:00 Uhr: Seminarende
(Änderungen vorbehalten)
Herr Leif-Erik Holtz, Ass. iur., ist Leiter des Amtes für Datenschutz und Informationssicherheit der Stadt Frankfurt a. M. und als solcher auch behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt a. M.. Herr Holtz verfügt über eine mehr als 17-jährige Expertise im Datenschutz mit Tätigkeiten als Anwalt und externer Datenschutzbeauftragter, als Mitarbeiter der Datenschutzaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein (ULD) und als Konzerndatenschutzbeauftragter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Er vertritt die Stadt Frankfurt a. M. und die hessischen Kommunen im Arbeitskreis Datenschutz des Deutschen Städtetages und die Stadt Frankfurt a. M. in diversen landesweiten Arbeitskreisen. Darüber hinaus ist er Autor von Fachaufsätzen und Kommentator in juristischen Fach- & Praxiskommentaren zum Datenschutz.
Die Frist zur Anmeldung endet am 28.01.2026.
Sollten nach Ablauf der Frist noch freie Plätze verfügbar sein, melden Sie sich bitte beim Seminar-Team. Bitte beachten Sie, dass nach Fristablauf und bestätigter Durchführung des Seminars eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Rechnungsbetrag zu zahlen ist.



